Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 33
c) Verteilungsfunktion
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Wiederum mit der Allokationsfunktion verknüpft ist die Verteilungsfunktion. Den höchsten Gewinn erzielt in der Regel derjenige Marktteilnehmer, der die Wünsche der Nachfrager am besten zu befriedigen vermag. Insofern belohnt der Wettbewerb Erfolg und schafft zugleich einen Anreiz, wohlstandssteigernde Aktivitäten einzuleiten.[31] Nicht leistungsbezogene Aktivitäten und daraus folgende Einkommen hingegen werden durch ein Ausbleiben eines befriedigenden Gewinns verhindert.[32]