Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 29

III. Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs

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Unabhängig von den Problemen bei der exakten Bestimmung des Wettbewerbsbegriffs herrscht Einigkeit darüber, dass der Wettbewerb sowohl gesellschafts- als auch wirtschaftspolitisch gewünschte Funktionen[20] erfüllt.[21] Die Darstellung dieser Funktionen kann an späterer Stelle möglicherweise wichtige Aufschlüsse darüber geben, inwieweit sie genau durch Bestechungszahlungen vereitelt oder zumindest erschwert werden und folglich auch durch § 299 StGB strafrechtlich zu schützen sind. Da die exakte Bestimmung der Wettbewerbsfunktionen einen klaren gesellschaftswissenschaftlichen bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Kontext aufweist, soll nachfolgend ein zusammenfassender Überblick über die wichtigsten Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs gegeben werden. Eine umfangreiche Auseinandersetzung ist nicht geboten, da trotz zum Teil erheblich auseinandergehender Detailaussagen über die erwarteten Wettbewerbswirkungen ein Grundkonsens über die Hauptfunktionen besteht.[22] Dabei ist zu beachten, dass die angestrebten Wettbewerbsfunktionen eine Art Wunschzustand darstellen und keinesfalls allesamt in der Realität erfüllt werden können.

Der geschäftliche Betrieb als

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