Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 35
e) Auslesefunktion
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Schließlich bedeutet Wettbewerb auch einen Ausleseprozess. Die Entlohnung der erbrachten Leistungen richtet sich – wie bereits erwähnt – im Grundsatz nach der Fähigkeit des Unternehmers, die Bedürfnisse seiner Kunden bedarfsgerecht zu befriedigen. Wer neue Entwicklungen verpasst oder unwirtschaftlich produziert, dem wird die Teilnahme am Wettbewerb erschwert oder er wird gar gänzlich vom Markt verdrängt. Auf diese Weise sorgt der Wettbewerb dafür, dass sich nur die leistungsstärksten Unternehmen am Markt behaupten können, was auch gesamtwirtschaftlich als sinnvoll zu betrachten ist.