Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 38
b) Kontrollfunktion
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Eng mit der Freiheitsfunktion verknüpft ist die Kontrollfunktion des Wettbewerbs. Gemeint ist damit zum einen die gegenseitige Kontrolle von Marktteilnehmern im Austauschprozess. Da beide Parteien an einem Vertragsschluss interessiert sind, werden sie in der Regel zu Kompromissen bereit sein.[37] Zum anderen wird auch eine gegenseitige Kontrolle von Wettbewerbern auf der gleichen Marktseite ermöglicht, denn diese müssen sich an den Preisen ihrer Konkurrenten messen lassen. Die Folge beider Kontrollmechanismen ist die Verhinderung überhöhter Preise, welche sich auf dem Markt in der Regel nicht durchsetzen können.
Teil 2 Grundsätzliche Erwägungen › B › IV. Auswirkungen von Bestechungszahlungen