Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 42

3. Auswirkungen auf die Wirtschaftsmoral

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Des Weiteren wird von Seiten der strafrechtlichen Literatur vereinzelt vorgetragen, dass Bestechungszahlungen sich auf die Wirtschaftsmoral dergestalt auswirken, dass sie zu einer Art Nachahmungseffekt und damit zu einer zunehmenden Verbreitung von Korruption im Geschäftsverkehr führen.[48] Durch die Sogwirkung der Bestechung werde eine Art Kettenreaktion ausgelöst, indem andere Marktteilnehmer versuchen würden, mit ähnlichen Mitteln konkurrenzfähig zu bleiben.[49]

Zwar scheint eine gewisse negative Auswirkung auf die Wirtschaftsmoral und der damit verbundene Werteverfall im Einzelfall durchaus nachvollziehbar, doch ergibt sich auch dies nicht als zwingende Folge von Bestechungszahlungen. So ist es zunächst auch denkbar, dass erst ein möglicher Wertewandel in der Gesellschaft zu einer Zunahme von Korruption geführt hat und nicht umgekehrt.[50] Auch würde der Gebrauch des Wortes „Werteverfall“ in dem Kontext entweder voraussetzen, dass die Wertevorstellungen früherer Zeiten höher gewesen sind als die heutigen oder aber, dass ein Anstieg der Bestechungen in der Privatwirtschaft in den letzten Jahren zu verzeichnen ist.[51] Dies erscheint vor dem Hintergrund der bereits seit der Jahrhundertwende um 1900 einsetzenden Bekämpfung des sog. Schmiergeldunwesens[52] sowie der in den letzten Jahren nur leicht ansteigenden Anzahl der Straftaten nach § 299 StGB äußerst fragwürdig. Schließlich ist die Beantwortung einer solchen Frage eher eine soziologische als eine ökonomische.[53] Von einem flächendeckenden und belegbaren Verfall der Wirtschaftsmoral durch Bestechungszahlungen kann jedenfalls nicht die Rede sein.

Der geschäftliche Betrieb als

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