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Einleitung Rechtssystematische und rechtspolitische Grundlagen › III. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht als Studien- und Prüfungsfach

III. Das Wettbewerbs- und Kartellrecht als Studien- und Prüfungsfach

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Seit Jahrzehnten kennen die Prüfungsordnungen das „Wettbewerbs- und Kartellrecht“ als eigenes Fach, sei es im Referendar-, sei es im Assessorexamen. Die Zusammenfassung hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Der Lehre hat das Fach freilich manche Probleme gestellt. Denn es verbindet drei Rechtsgebiete, die unterschiedliche Wurzeln haben: das Unlauterkeitsrecht mit seinen engen Verbindungen zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum zivilrechtlichen Deliktsrecht; das deutsche Kartellrecht, das aus dem Kontext des gesamten Wirtschaftsrechts zu verstehen ist und vor allem starke Bezüge zum Wirtschaftsverwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht aufweist; und schließlich das gegenüber dem nationalen Kartellrecht dominante EU-Kartellrecht, das seinerseits zum europäischen Wirtschaftsrecht gehört.

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Unterricht und Prüfung im Wettbewerbs- und Kartellrecht sind ohne das EU-Recht heute nicht mehr möglich. Im Wettbewerbsrecht sind europarechtliche Grundkenntnisse sowie die Fähigkeit zu einer EU-konformen Anwendung des deutschen Rechts erforderlich. Dieses Lehrbuch gibt dazu die notwendigen Hilfestellungen. Im Kartellrecht hat das EU-Recht das nationale Recht an vielen Stellen bereits verdrängt. Das Lehrbuch stellt daher überall das EU-Recht voran, weil es nach der VO Nr. 1/2003 jedenfalls grundsätzlich den Vorrang genießt.

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In den Prüfungen – dies gilt für Klausuren ebenso wie für mündliche Prüfungen – bestehen im Wettbewerbs- und Kartellrecht einige spezifische Schwierigkeiten. Im Wettbewerbsrecht ist – trotz immer umfangreicherer gesetzlicher Regelungen – zwar in der Praxis die höchstrichterliche Rechtsprechung von erheblicher Bedeutung, doch können Detailkenntnisse angesichts des Umfangs dieser Rechtsprechung von (durchschnittlichen) Kandidaten kaum verlangt werden. Im Kartellrecht sind die Sachverhalte typischerweise komplex und verlangen eine schwierige wirtschaftliche Einschätzung. Zudem sind die einschlägigen Rechtstexte, insbesondere die EU-Verordnungen – sofern sie überhaupt Prüfungsgegenstände sind – umfangreich. Praktisch spielen darüber hinaus die Bekanntmachungen der Kartellbehörden eine große Rolle. Sie stehen in Prüfungen in der Regel nicht zur Verfügung, und Detailkenntnisse wird man auch in dieser Hinsicht kaum verlangen dürfen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Prüfungsleistung im Wettbewerbs- und Kartellrecht sollte daher vor allem das Vorhandensein von solidem Grundlagenwissen, der sachgerechte Umgang mit den zur Verfügung stehenden Gesetzestexten und ein gutes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge sein.

Wettbewerbs- und Kartellrecht

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