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2. Beschluss des RDG
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Angesichts der Liberalisierung der Rechtsprechung und der vermehrten öffentlichen Kritik am RBerG geriet auch die reformunwillige Politik unter Druck. Am 14.4.2005 wurde ein Referentenentwurf und am 23.8.2006 ein Regierungsentwurf[24] vorgelegt. Der Deutsche Bundestag billigte am 11.10. und der Bundesrat am 9.11.2007 das Gesetzespaket in der Fassung, wie sie dem Ergebnis der Beratungen im Rechtsausschuss entsprach. Nachdem das „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts" vom 12.12.2007 am 17.12.2007 im Bundesgesetzblatt[25] verkündet worden war, trat es zum 1.7.2008 in Kraft.