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2. Wandel auf dem Rechtsberatungsmarkt

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Der skizzierte Kurswechsel war nicht nur verfassungs- und europarechtlich sondern auch angesichts des tiefgreifenden Wandels überfällig, den der Rechtsberatungsmarkt seit den 90er Jahren durchläuft und der es verbietet, bei jeder Rechtsberatung nichtanwaltliche Berater und Verbraucher zu zwingen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Rechtsdienstleistungsgesetz

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