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1. Deregulierung der freien Berufe

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Die freien Berufe geraten seit einigen Jahren verstärkt unter politischen und rechtlichen Druck. Ihre Sonderstellung, welche sie seit der Antike als artes liberales für sich reklamieren, wird zwischenzeitlich in Frage gestellt.[37] Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem die Öffnung der bisher abgeschotteten Volkswirtschaften. Innerhalb der EU wie auch international bilden sich einheitliche Märkte, welche auch den Dienstleistungssektor erfassen. Die damit verbundenen politischen Bestrebungen zur Herstellung einheitlicher Binnenmärkte sowie von (Wettbewerbs-) Freiheit machen auch vor den freien Berufen nicht halt. Die EU hat sich die Deregulierung des Dienstleistungsmarktes seit den Lissabonner Beschlüssen auf ihre Fahnen geschrieben. Die freien Berufe können sich von dieser Entwicklung nicht abkoppeln, zumal sie sich massiv anderen gewerblichen Berufen angenähert haben.[38]

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Auch das Berufsrecht der rechts- und steuerberatenden Berufe bedarf der Überprüfung, da es vielfach weniger am Gemeinwohl als an zunftorientierten Traditionen und Konkurrenzschutz orientiert ist. Es war daher nur eine Frage der Zeit, wann auch die in Deutschland seit 1935 bestehenden Beschränkungen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt abgebaut werden, wie dies durch die Rechtsprechung seit 1998 und 2007 mit dem RDG geschehen ist mit der Folge des Endes des Rechtsberatungsmonopols der Anwaltschaft und eines weitgehend liberalisierten Rechtsdienstleistungsmarkts mit offenem Wettbewerb der Anbieter von Rechtsdienstleistungen, in denen – trotz unvermeidlicher Informationsasymmetrie – der mündige Verbraucher verstärkt über die Rechtsberaterwahl entscheiden kann.

Rechtsdienstleistungsgesetz

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