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a) Gesellschaftliche Entwicklungen

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In der Begründung des Gesetzentwurfs[39] wird darauf hingewiesen, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre, die den Ruf nach einer grundlegenden Reform des Rechtsberatungsgesetzes haben laut werden lassen, zutreffend mit dem Stichwort der „Verrechtlichung“ im Sinn einer rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche beschrieben worden sind. Diese Verrechtlichung betrifft vor allem wirtschaftliche, aber auch medizinische, psychologische oder technische Tätigkeiten mit der Folge, dass kaum eine berufliche Betätigung ohne rechtliches Handeln und entsprechende Rechtskenntnisse möglich ist oder ohne rechtliche Wirkung bleibt. Bemühungen um eine „Entrechtlichung“, wie sie etwa in der Entstehung neuer Streitschlichtungsformen wie der Mediation sichtbar werden, stellen sich letztlich gleichfalls als Reaktion auf diese zunehmende rechtliche Durchdringung aller Lebensbereiche dar.

Rechtsdienstleistungsgesetz

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