Читать книгу Rechtsdienstleistungsgesetz - Michael Kleine-Cosack - Страница 25
d) Neue Formen der beruflichen Zusammenarbeit
Оглавление31
Die zunehmende Verknüpfung rechtlicher und sonstiger wirtschaftlicher Betätigung bedingt auch die Notwendigkeit engerer beruflicher Zusammenarbeit zwischen Angehörigen verschiedener Berufe.[44] Sie muss auch erhebliche Konsequenzen für die Anbieter von Rechtsdienstleistungen haben, welche nicht weiter auf die zur Leistungserbringung unmittelbar Berechtigten beschränkt werden können. Auch interprofessionellen Zusammenschlüssen muss es – über § 59a BRAO hinaus – erlaubt werden, Rechtsdienstleistungen anzubieten, soweit sichergestellt ist, dass ihre Erbringung selbst allein durch dazu Berechtigte – wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten und Ärzte berufsrechtskonform – erfolgt.