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Vorwort zur 2. Auflage
ОглавлениеMit dem Rechtsdienstleistungsgesetz hat der Gesetzgeber das Recht zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen unter Aufhebung der völlig antiquierten Regelungen des RBerG samt Verordnungen neu geregelt. Nur noch in geringem Umfang besteht noch ein Erlaubnisvorbehalt für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Verfassungs- sowie europarechtliche Gründe haben die Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes erzwungen. Die Rechtsprechung hat – wenn auch mit erheblicher Verspätung – in den letzten Jahren bei der Auslegung des RBerG diesen Bedenken Rechnung getragen und den Bereich des Erlaubnisvorbehalts erheblich eingeschränkt. Diese Judikatur bleibt auch unter dem Regime des RDG maßgeblich, zumal der Gesetzgeber – auch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens unter dem Druck diverser Interessengruppen – einige Abstriche an seinen liberalen Formulierungen gemacht hat. Aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen sind diese Textreduktionen jedoch weitgehend bedeutungslos.
Da die erste Auflage dieses Kommentars bereits der auf Grund höherrangigen Rechts gebotenen restriktiven Auslegung des RBerG Rechnung getragen hat, sich die darin vertretenen Meinungen weitgehend in der Judikatur und in der Gesetzgebung durchgesetzt haben, konnte in weiten Bereichen an bisherige Kommentierung angeknüpft werden.
Der Kommentar ist auch in der Neuauflage praxisorientiert. Wissenschaftlich interessante Probleme werden nur bei praktischer Relevanz erörtert.
Freiburg im Mai 2008 | Dr. Michael Kleine-Cosack |