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Vorwort

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Die vom Verfasser seit dem Jahre 2000 in Publikationen sowie in gerichtlichen Verfahren vertretene Ansicht zur Notwendigkeit einer Beschränkung des Erlaubnisvorbehalts im Bereich der Rechtsdienstleistungen hat sich weiter durchgesetzt. Der Trend zur Liberalisierung des Rechtsberatungsmarkts hat sich seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erheblich verstärkt. Das einstige Rechtsanwaltsmonopol gehört der Vergangenheit an. Ein Teil der Judikatur und Literatur ist jedoch weiterhin noch stark dem freiheits- und verbraucherfeindlichen Denken der Vergangenheit verhaftet.

Maßgeblich bei der unverzichtbaren europarechts- und verfassungskonformen sowie teleologischen Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes müssen das Gemeinwohl und dabei vor allem die Interessen der Rechtsuchenden sein. Letzteren kann man aber nicht ohne weiteres entgegen ihrem Willen einen Rechtsanwalt aufzwingen, zumal sie die außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten selbst erledigen können. Diese Aspekte werden bisher leider auch in der Rechtsprechung nicht immer im gebotenen Umfang berücksichtigt.

Die in wesentlichen Teilen erheblich überarbeitete Neuauflage dieses an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Kommentars berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und Literatur. Sie konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die praxisrelevanten Fragen mit ausführlicher Erörterung der zentralen und aktuellen Probleme des Rechtsdienstleistungsrechts.

Freiburg im Breisgau, Juni 2014 Dr. Kleine-Cosack

Rechtsdienstleistungsgesetz

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