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Exkurs 2: Zwang und Zwangskontexte im Fachdiskurs – Differenzierungen und Unschärfen

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Diese Definition von Zwangskontexten erscheint uns auch deshalb notwendig, weil die Begriffe Zwang und Zwangskontext in den aktuellen Debatten um die Legitimität von Zwang in der Sozialen Arbeit teilweise unscharf verwendet werden (bspw. EthikJournal 2/2015: »Soziale Arbeit in Kontexten von Zwang«). Zum Teil werden nur die Zugänge zur Sozialen Arbeit als Zwangskontext gefasst, die auf engem Zwang beruhen, also wenn »konkrete Einzelne (von Dritten) dazu genötigt werden, bestimmte Lebensumstände zu erdulden und/oder bestimmte Handlungen zu vollziehen bzw. zu unterlassen« (Kaminsky 2015, S. 6). Zum Teil werden die Begriffe Zwang, Zwangsmaßnahmen und Zwangskontexte nicht klar voneinander abgegrenzt und auch organisatorische Rahmenbedingungen und Settings als Zwangskontexte bezeichnet. So argumentieren Zobrist und Kähler (2017) in der dritten Auflage ihrer Auseinandersetzung mit Sozialer Arbeit in Zwangskontexten für eine Ausweitung des Begriffs »Zwangskontext« auf institutionelle Settings, um »Zwangskontexte von Zwang im engeren Sinn abzugrenzen« (ebd., S. 14).

Die mit dieser Ausweitung verbundene Unschärfe lässt sich am Beispiel der Freiheitsentziehung in der Kinder- und Jugendhilfe verdeutlichen. So kann zunächst sowohl die Genehmigung einer Freiheitsentziehung und die Zuweisung eines Platzes in einer geschlossenen Einrichtung als Zwangskontext gefasst werden: als unfreiwilliger Zugang zu einer Maßnahme der Sozialen Arbeit. Dies entspricht dem oben ausgeführten Begriff. Andererseits könnte gemäß dieser Definition auch der Freiheitsentzug selbst als Zwangskontext für die darin lebenden jungen Menschen wie für die darin tätigen Professionellen gefasst werden – als Kontext, der die konkreten Interaktionen und den Alltag rahmt. Letzteres bezeichnen wir jedoch nicht als Zwangskontext, sondern als strukturellen Zwang ( Kap. 2.4.3), zu dem der Freiheitsentzug gehört.

Wir sprechen von Zwangskontext daher ausschließlich mit Blick auf den Zugang zu Sozialer Arbeit, also die mehr oder minder freiwillige Inanspruchnahme (weiter Zwang) oder die erzwungene Inanspruchnahme (enger Zwang). Die institutionelle und organisatorische Ausgestaltung fassen wir davon unabhängig als strukturellen Zwang (der ebenfalls eng oder weit sein kann).

Zwang in der Sozialen Arbeit

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