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II. Antwort des EuGH auf die erste Vorlagefrage

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Auf die erste Vorlagefrage wird der EuGH antworten, dass Art. 45 AEUV dahingehend auszulegen ist, dass ihm die vom vorlegenden Gericht geschilderte Situation unterfällt, wenn er auf diese anwendbar und in dieser sein Schutzbereich eröffnet ist.

Fälle zum Europarecht

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