Читать книгу Fälle zum Europarecht - Mike Wienbracke - Страница 34
b) Sachlicher Schutzbereich
ОглавлениеSachlich schützt Art. 45 AEUV die Freizügigkeit von „Arbeitnehmern“ „innerhalb der Union“.
Sachlich schützt Art. 45 AEUV die Freizügigkeit von „Arbeitnehmern“ „innerhalb der Union“.