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VIII. Ziele und Prinzipien in der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung der Richterbestellung
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Betrachtet man die Regelungen über die materiellen Voraussetzungen und über das Bestellungsverfahren im Vergleich, so werden den einzelnen Verfassungsordnungen gemeinsame Ziele und Prinzipien der Ausgestaltung der Richterbestellung deutlich. Diese Ziele lassen sich auf zwei Abstraktionsstufen festmachen. Auf einer niedrigeren Stufe können in den verfassungsrechtlichen Regelungen und in den Ausführungsvorschriften die Elemente Erfahrung, Sachverstand, Pluralismus, und Distanz zu politischen Entscheidungsträgern genannt werden. Auf der höheren, abstrakteren Ebene sind jene Verfassungsprinzipien zu nennen, die gemeinhin mit staatlichen Organen an der Spitze der richterlichen Gewalt im Allgemeinen und mit der Verfassungsgerichtsbarkeit im Besonderen in Verbindung gebracht werden: Rechtsstaatlichkeit, demokratische Legitimation und Gewaltenteilung.