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e) Distanz zu politischen Entscheidungsträgern

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Auch die Wahrung der Distanz zu politischen Entscheidungsträgern kommt in Regelungen einzelner Verfassungen zum Ausdruck, etwa in den Unvereinbarkeitsvorschriften, in Weisungsfreistellungen und negativen Voraussetzungen für die Wahl. In der Praxis ist hier sehr stark die politische und rechtsstaatliche Kultur des jeweiligen Staates maßgeblich. Der Vergleich zeigt, dass es Staaten gibt, in denen ehemalige Politiker stärker vertreten sind, während dies bei anderen Staaten – trotz vergleichbarer Kriterien in der Verfassung – kaum der Fall ist.

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