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d) Pluralismus

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Ein weiteres Ziel, das in vielen Verfassungen mittelbar oder unmittelbar zum Ausdruck kommt, ist jenes des Pluralismus. Einzelne Verfassungen enthalten ausdrückliche Anordnungen über einen Proporz der Zugehörigkeit zu bestimmten Teilen der Bevölkerung (z.B. Belgien). In anderen Staaten wird der Pluralismus auf verschiedenen Ebenen indirekt herbeigeführt und befördert. Das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit zwingt in vielerlei Hinsicht zu Absprachen und Kompromissen. Während zu ideologischen Ansichten naturgemäß keine bindenden Vorgaben gemacht werden können, zeigt sich ein Pluralismus auf der Ebene der juristischen Berufsgruppen. Eine jüngere Entwicklung der letzten zwanzig Jahre ist es, dass der Frauenanteil in den Verfassungsgerichten sukzessive gestiegen ist, wenngleich er in vielen Staaten noch mehr oder weniger deutlich von der Hälfte der Richter entfernt ist.

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