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2. Hauptformen des Organstreits im europäischen Rechtsraum
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Die unterschiedlichen Formen des Organstreits sind durch den gemeinsamen Gegenstand charakterisiert, der sie von den Normenkontrollverfahren auf der einen und den Individualverfassungsbeschwerden auf der anderen Seite abgrenzt: es geht nicht um die Verfassungsmäßigkeit von Normen oder den Schutz individueller Rechte, sondern um die Wahrung der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung. Sie kann sowohl in kontradiktorischen als auch in nicht-kontradiktorischen Verfahren erfolgen (zu letzteren siehe unten 3.). Zur Systematisierung der kontradiktorischen Verfahren bieten sich vor allem die zur Abgrenzung der Beteiligungsfähigkeit benutzten Kriterien an, die eine mehr oder wenige enge Anlehnung an das klassische Gewaltenteilungsschema mit seinen drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative erkennen lassen.
Hauptformen des Organstreitverfahrens | ||
Prinzipale Organstreitigkeiten | Nicht-kontradiktorische Formen der Klärung von Organkompetenzen | |
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Klassischer Kompetenzkonflikt zwischen Staatsgewalten | Italien, Österreich, Ungarn | Frankreich, Ungarn |
Konflikt zwischen Staatsorganen | Deutschland, Polen, Spanien |