Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 49
2. Korrekte Marktpreisbildung für insolvenzbefangene Unternehmen
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Die in der Praxis zu beobachtenden Missbräuche der übertragenden Sanierung hängen damit zusammen, dass für lebensfähige Unternehmen und Betriebe oft nicht der volle Marktwert (Fortführungswert) als Erlös erzielt wird. Die Verfahrensbeteiligten, insbesondere die Gläubiger des Schuldners, werden bei einer Veräußerung unter Wert vom Erfolg der Sanierung ausgeschlossen, also unzulänglich befriedigt. Sind einzelne Verfahrensbeteiligte an dem aufnehmenden Unternehmensträger beteiligt oder als Gläubiger interessiert, fließen ihnen vermögenswerte Sondervorteile zu, die mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens unvereinbar sind. Auch dem Schuldner persönlich oder gesellschaftsrechtlich nahestehende Personen, die regelmäßig den Wert des Unternehmens besser einzuschätzen wissen als der Verwalter und die Gläubigergremien sowie die sonst am Markt auftretenden Bieter, können sich als Insider durch den Erwerb des Unternehmens ungerechtfertigte Vermögensgewinne verschaffen.
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Solche Missbräuche sind ausgeschlossen, wenn sichergestellt ist, dass der volle Fortführungswert eines Betriebs oder Unternehmens in die Insolvenzmasse fließt. Mit einer Reihe von Vorschriften bezweckt die InsO, die korrekte Marktpreisbildung für insolvenzbefangene Unternehmen und Betriebe zu erleichtern.
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Den Verfahrensbeteiligten wird das Recht eingeräumt, jederzeit Gebote für das Unternehmen oder den Betrieb einzuholen oder selbst abzugeben; im Erfolgsfalle werden ihnen die Aufwendungen aus der Insolvenzmasse ersetzt. Machen Verfahrensbeteiligte glaubhaft, dass ein Unternehmen oder ein Betrieb unter Wert veräußert werden soll und zu einem höheren Preis veräußert werden könnte, können sie beim Insolvenzgericht die Anordnung beantragen, dass die übertragende Sanierung nur auf der Grundlage eines Plans durchgeführt werden darf. Ergeht eine solche Anordnung, können die Beteiligten die ihnen entstandenen Kosten aus der Insolvenzmasse ersetzt verlangen. Durch diese Vorschläge wird die Transparenz des Marktes für insolvenzbefangene Unternehmen und Betriebe gesteigert. Zugleich wird der Insolvenzverwalter angehalten, auf marktgerechte Übertragungsbedingungen zu achten.