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In eigener Sache

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Was nützen noch so profunde Rechtskenntnisse, wenn man nicht weiß, wie sie bei der Bearbeitung und Lösung eines Rechtsfalls ein- und umzusetzen sind? Von dieser Frage motiviert ist das vorliegende Buch entstanden. Es versteht sich als eine Anleitung zur Anfertigung juristischer Klausuren und Hausarbeiten und wendet sich in erster Linie an Studentinnen und Studenten aller juristischen Studiengänge an Universitäten und anderen Hochschulen sowie an Studentinnen und Studenten nichtjuristischer Studiengänge mit dem Nebenfach „Recht“, die sich in ihrem Studium stets aufs Neue mit der prüfungsrelevanten Anfertigung von juristischen Klausuren und Hausarbeiten auseinandersetzen müssen. Titel und Untertitel dieses Buches lassen bereits erkennen, um was es in ihm geht: um juristische Fallarbeit und – genauer – um die Methodik der juristischen Fallbearbeitung.

In seinem ersten Teil – „Allgemeines zur Anfertigung juristischer Hausarbeiten und Klausuren“ – behandelt es alle diejenigen Fragen, die für die juristische Fallbearbeitung im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht gleichermaßen von Bedeutung sind. Als konzeptioneller Leitgedanke dieses „Ersten Teils“ fungiert ein auf seine typischen Stationen reduziertes Ablaufprogramm für die Bearbeitung von Rechtsfällen. Einer ersten Beschäftigung mit möglichen Aufgabenstellungen zivilrechtlicher, strafrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Klausuren und/oder Hausarbeiten folgen in kontinuierlichem Fortschreiten die Erörterung und Erläuterung von Fragestellungen, mit denen ein Fallbearbeiter regelmäßig befasst ist. Das reicht von der korrekten Erfassung und Erarbeitung der maßgebenden Fallfragen über die Arbeit am und mit dem ausgegebenen Sachverhalt bis zur „äußeren“ Gestaltung und Darstellung der dann als Prüfungs- oder Studienleistung abzugebenden Klausur und/oder Hausarbeit. Ausführlich kommt das „A und O“ der juristischen Fallbearbeitung, die Rechtsanwendung und mit ihr die Subsumtionsarbeit und -technik zur Sprache, verdeutlicht durch zahlreiche Beispiele. Breiter Raum ist sodann der Erörterung „formaler“ Anforderungen an juristische Klausuren und Hausarbeiten belassen. Dazu gehören u. a. Fragen, wie man die Verwertung einschlägiger Rechtsliteratur in der Falllösung nachweist, wie man zitiert und wie mit Zitaten und Zitatbelegen umzugehen ist, welche Bestandteile eine Hausarbeit/Klausur umfasst etc. Aber auch der Weg hin zur Lösung des Rechtsfalls und endgültigen Niederschrift der Hausarbeit/Klausur, beginnend bei der Erarbeitung des „roten Fadens“ und fortfahrend über die Entwicklung einer Lösungsskizze, die Erstellung eines Lösungskonzepts, das unverzichtbare „Controlling“ bis zur abgabereifen Hausarbeit/Klausur wird genau und ins Einzelne gehend beschrieben.

Der sachrichtige Aufbau einer juristischen Fallbearbeitung ist Generalthema des „Zweiten Teils“. Im Sinne eines „Besonderen Teils“ ist er als Ergänzung des „Ersten Teils“ gedacht. Längst hat sich herumgesprochen, dass der gewählte Aufbau einer juristischen Fallbearbeitung keineswegs nur bloße „Äußerlichkeit“ einer juristischen Klausur und/oder Hausarbeit, sondern sehr viel mehr ist: Er bestimmt die Lösung eines Rechtsfalls (zumindest mit) und dokumentiert, ob und wie der Fallbearbeiter sach- und folgerichtig vorgegangen ist. „Methodik der juristischen Fallbearbeitung“ bedeutet daher auch, sich mit Aufbauregeln für die Bearbeitung von Rechtsfällen zu befassen. Dementsprechend werden im „Zweiten Teil“ des Buchs zunächst allgemeine und daran anschließend rechtsgebietsspezifische Aufbaufragen erörtert. Behandelt werden beispielsweise der sog. Anspruchsaufbau für zivilrechtliche oder die fall- bzw. deliktsbezogene „Aufbautechnik“ für strafrechtliche Klausuren und Hausarbeiten sowie die mit „Zulässigkeit“ und „Begründetheit“ (einer Klage etc.) verbundene Aufbauproblematik im öffentlichen Recht. Mit verdeutlichenden Erläuterungen werden sodann für jedes Rechtsgebiet – Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht – gesondert einzelne Aufbau- und Prüfungsschemata vorgestellt, die bei verständiger Anwendung eine gute Grundlage für die in juristischen Klausuren und Hausarbeiten geforderte Fallprüfung sein können. Durchgängig ist bei alledem auf mögliche Fehlerquellen und -risiken im Klausur- und Hausarbeitsaufbau hingewiesen.

Die „Methodik der juristischen Fallbearbeitung“ will nicht nur den Studienanfängerinnen und -anfängern den Einstieg in das „leidige Geschäft“ des Klausurenschreibens etc. erleichtern. Sie versteht sich vielmehr als begleitendes Studienhilfsmittel auch für „höhere Semester“ bis hin zur Ersten Prüfung/Ersten juristischen Staatsprüfung und/oder vergleichbaren Studienabschlüssen.

Dem Verlag W. Kohlhammer GmbH sei für die Bereitschaft gedankt, die „Methodik der juristischen Fallbearbeitung“ in das Studienbuchprogramm aufzunehmen. Abgesehen von wenigen textlichen Überarbeitungen betrifft die nunmehr vorliegende Neuauflage des Studienbuchs notwendig gewordene Aktualisierungen. Ich hoffe, dass das Buch auch weiterhin alle anspricht, für die es gedacht ist und bin für Kritik aus dem Leserkreis (bitte über den Kohlhammer-Verlag an mich) stets dankbar.

Lüneburg im August 2020

Peter Bringewat

Methodik der juristischen Fallbearbeitung

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