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a) Novemberrevolution

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Im November 1918 begann die Revolution in Norddeutschland. Sie erfasste innerhalb weniger Tage das ganze Reich. Die Monarchien im Reich und in den Ländern brach zusammen. Max von Baden übergab das Amt des Reichskanzlers am 9. November 1918 an Friedrich Ebert (SPD). Philipp Scheidemann (SPD) rief am Nachmittag desselben Tages von einem Balkon des Reichstages die Republik aus. Der von SPD und USPD gebildete sechsköpfige „Rat der Volksbeauftragten“ übernahm am 10. November 1918 provisorisch die Regierungsgewalt. Er ordnete in seinem „Aufruf an das deutsche Volk“ vom 12. November 1918[44] an, dass Wahlen zu allen gesetzgebenden Körperschaften fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten Männer und Frauen stattzufinden hätten. Diese Wahlrechtsgrundsätze wurden in §§ 1, 2 der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918[45] wiederholt. Trotz vieler Widerstände und Schwierigkeiten setzte der Rat der Volksbeauftragten, dem ab Ende Dezember 1918 nur noch SPD-Mitglieder angehörten, durch, dass so bald wie möglich eine verfassungsgebende deutsche Nationalversammlung gewählt wurde. Auf diese Weise wurde Deutschland zur parlamentarischen Republik. Zur Einführung eines antiparlamentarischen Rätesystems nach sowjetischem Vorbild, wie es der kommunistische „Spartakusbund“ (unter Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg sowie die aus diesem hervorgehende KPD) forderten, kam es nicht.

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