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d) Zwischenrufe in der parlamentarischen Debatte
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Zwischenrufe von Abgeordneten während der Plenardebatten sind zulässig[143] (da sie kein „Sprechen“ im Sinne von § 27 Abs. 1 S. 1 GO-BT sind). Sie werden in das Plenarprotokoll aufgenommen (arg. § 119 Abs. 1 GO-BT).[144]