Читать книгу Handelsrecht - Philipp S. Fischinger - Страница 12

F. Konzeption und Inhalt dieses Lehrbuchs

Оглавление

17

Die folgenden Darstellungen orientieren sich im Wesentlichen an der numerischen Reihenfolge des HGB, beginnend mit dem Kaufmannsbegriff (§ 2) über das Handelsregister- (§ 3) und Firmenrecht (§ 4) zur Haftung bei Übertragung von Handelsgeschäften (§ 5). Es schließen sich Kapitel zu Besonderheiten des handelsrechtlichen Stellvertretungsrechts (§ 6), zu den Handelsgeschäften (§ 7), den kaufmännischen Absatz- und Geschäftsmittlern (§ 8) und schließlich dem Transportrecht (§ 9) an.

18

Das vorliegende Lehrbuch verfolgt nicht den Anspruch, das Handelsrecht in seiner gesamten Breite (vertieft) darzustellen. Vielmehr hat es – ganz im Wortsinne eines Bandes der „Schwerpunkte-Reihe“ – zum Ziel, diejenigen Bereiche aus dem Handelsrecht herauszugreifen und intensiv sowie klausur-didaktisch vertieft zu erläutern, die als klausur- und examensrelevant zu bezeichnen sind. Hingegen bleiben solche Gebiete aus dem HGB, die erfahrungsgemäß keinerlei oder nur sehr geringe Examensrelevanz aufweisen, entweder vollständig ausgeblendet (insbesondere die handelsrechtliche Rechnungslegung[18], das internationale Handelsrecht einschließlich dem Recht des grenzüberschreitenden Handelskaufs[19] sowie das Wertpapierrecht[20]) oder werden – wie insbesondere das Firmenrecht und das Recht der kaufmännischen Geschäftsmittler – nur überblicksartig dargestellt. An diesem Ansatz mag mancher „Traditionalist“ kritisieren, dass der eine oder andere lieb gewonnene und wichtig erscheinende Bereich ganz weggelassen oder, im Vergleich zum Lehrbuch im klassischen Sinne, (viel) zu kurz gekommen ist. Ganz von der Hand zu weisen ist dieser Vorwurf sicherlich nicht. Allein: Angesichts der immer größer werdenden Stofffülle und der daraus resultierenden steigenden Anforderungen an die Studierenden der Rechtswissenschaft – man denke nur an die exorbitant gestiegene Bedeutung des Europarechts und der Judikatur des EuGH – tut eine Konzentration des den Studierenden zugemuteten Stoffes dringend Not. Das gilt umso mehr, als damit die Wahrscheinlichkeit einer richtigen Schwerpunktsetzung in der Klausur- und Examensvorbereitung deutlich erhöht wird. Im Gegenzug werden dafür diejenigen Materien, die für Klausur und Examen von Bedeutung sind, in aller gebotenen Ausführlichkeit und mit entsprechenden Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen erörtert. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Querverstrebungen zum allgemeinen Zivilrecht gelegt, um so dem (künftigen) Klausurenschreiber und Examenskandidaten nicht nur die Verschränkung beider Rechtsgebiete vor Augen zur führen, sondern auch, um ihm zu verdeutlichen, an welchen Stellen in der juristischen Fallbearbeitung das Handelsrecht relevant werden kann.

Handelsrecht

Подняться наверх