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§ 2 Kaufleute, §§ 1-7 HGB
ОглавлениеInhaltsverzeichnis
E. Kaufmann kraft Eintragung, § 5 HGB
F. Handelsgesellschaften, § 6 I HGB
H. Kaufmann kraft Rechtsscheins
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Fall 1:
A betreibt in Regensburg ein Architekturbüro. Kann er durch Eintragung seines Unternehmens ins Handelsregister Kaufmann werden? (Lösung Rn. 37)
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Fall 2:
Z betreibt in Regensburg ein als „Schatz-Bar“ bezeichnetes Bordell, bei dem zahlreiche Prostituierte teils selbstständig, teils als Arbeitnehmerinnen des Z tätig sind. Betreibt Z ein Gewerbe i. S. v. § 1 HGB? (Lösung Rn. 41, 43)
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Fall 3:
K betreibt in Mannheim ein großes Sportgeschäft. Angesichts der vielfältigen Lieferantenbeziehungen, der vielen Angestellten und des großen Umsatzes bedürfte das Unternehmen eigentlich eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs mit professioneller Buchführungen etc. K weigert sich aber beharrlich, derartig neumodischen „Kram“ in seinem Geschäft einzuführen. Als ihn das zuständige Registergericht unter Zwangsgeldandrohung auffordert, innerhalb von vier Wochen seiner Pflicht zur Eintragung seiner Firma im Handelsregister nachzukommen, ist K empört. Er habe sich bewusst dafür entschieden, nicht Kaufmann zu sein und sich daher nicht als Kaufmann registrieren lassen. Gegen seinen Willen dürfe ihm das nicht aufgezwungen werden. Hat K Recht? (Lösung Rn. 54, 56)
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Fall 4:
K betreibt einen Obsthandel, der weder nach seiner Art noch seinem Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dennoch hat sich K im Jahr 2006 als Kaufmann im Handelsregister eintragen lassen, wegen der mit der Kaufmannseigenschaft einhergehenden Buchführungspflichten aber die Firma 2010 wieder löschen lassen, was ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht wurde. Im Jahr 2012 verbürgte er sich mündlich für eine Forderung seines Sohnes gegenüber der Bank B. Als B ihn 2014 aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen will, beruft sich K auf den Formmangel. Zu Recht? (Lösung Rn. 64)
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Fall 5:
K betreibt ein Schuhgeschäft in Aalen. Auch wenn dieses in Wahrheit nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, geht K irrigerweise davon aus. Da er ein gesetzestreuer Bürger ist, lässt er sich mit seinem Gewerbe unter seiner Firma in Erfüllung seiner vermeintlichen Pflicht aus § 29 HGB als Kaufmann im Handelsregister eintragen. Ist K Kaufmann und, wenn ja, nach welcher Vorschrift? (Lösung Rn. 77)
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Fall 6:
Der Angeber A gibt sich in Briefen als „e.K.“ aus, obwohl er gar kein Kaufmann ist. Vom Kaufmann V, der die Geschäftsbriefe des A kennt, aber nicht weiß oder auch nur ahnen kann, dass A in Wahrheit gar kein Kaufmann ist, kauft er ein Faxgerät, das er – so erklärt er dem V großspurig – in seinem international tätigen Unternehmen dringend benötigt, obwohl er es in Wahrheit nur privat verwenden möchte. V, der in der Vergangenheit mehrfach Ärger mit Kunden hatte, die erst nach Wochen oder gar Monaten Mängel rügten, lässt sich auf den Kauf auch und gerade deshalb ein, weil A Kaufmann ist. Schon beim ersten Versuch, das Faxgerät in Gang zu setzen, stellt A fest, dass dieses einen Fehler aufweist. Weil er davon gefrustet keine Lust hat, sich näher mit dem Problem zu beschäftigen, lässt er das Gerät erst einmal Gerät sein und meldet sich erst sechs Wochen später bei V und verlangt Lieferung eines neuen Geräts. V verweigert dies unter Berufung auf § 377 II HGB. Zu Recht? (Lösung Rn 93, 100 und 102)
§ 2 Kaufleute, §§ 1-7 HGB › A. Einleitung