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Vorwort

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Das vor allem im HGB kodifizierte Handelsrecht ist nicht nur von zentraler Bedeutung für unsere Privat- und Wirtschaftsordnung, sondern gehört zum Pflichtenkanon des Juristischen Studiums an nahezu allen deutschen Fakultäten. Seine sichere Beherrschung und Einordnung ist für jeden Examenskandidaten unverzichtbar, schon weil das Handelsrecht wie wohl kein anderes Sonderprivatrecht dazu geeignet ist, eigentlich im klassischen BGB angesiedelte Klausuren um ein bis zwei Sonderfragen „zu strecken“ und damit dem Korrektor eine weitere Gelegenheit zur Notendifferenzierung zu verschaffen.

Das nunmehr in 2. Auflage vorliegende Buch verfolgt dabei weiterhin nicht den Anspruch, das Handelsrecht in seiner gesamten Breite vertieft darzustellen. Vielmehr hat es zum Ziel, ganz im Sinne eines Buches der „Schwerpunkte-Reihe“ diejenigen Bereiche aus dem Handelsrecht herauszugreifen und intensiv sowie klausur-didaktisch vertieft zu erläutern, deren Examensrelevanz mindestens als bedeutsam einzustufen ist. An diesem Ansatz mag mancher „Traditionalist“ mit einiger Berechtigung kritisieren, dass der eine oder andere lieb gewonnene und wichtig erscheinende Bereich ganz weggelassen oder, im Vergleich zum Lehrbuch im klassischen Sinne, (viel) zu kurz gekommen ist. Ganz von der Hand zu weisen ist dieser Vorwurf sicherlich nicht. Allein: Angesichts der immer mehr zunehmenden Stofffülle und der daraus resultierenden steigenden Anforderungen an die Studierenden der Rechtswissenschaft – man denke nur an die exorbitant gestiegene Bedeutung des Europarechts und der Judikatur des EuGH – ist eine Verdichtung und Konzentration unabdingbar.

Besonderes Augenmerk wurde auf die Querverstrebungen zum allgemeinen Zivilrecht gelegt, um so dem (künftigen) Klausurenschreiber und Examenskandidaten zu verdeutlichen, an welchen Stellen in der juristischen Fallbearbeitung das Handelsrecht relevant wird.

Der Verfasser sieht im Folgenden davon ab, sich des in vielen Lehrbüchern üblichen Lese-Imperativs („Lesen Sie § xxx!“) zu bedienen, denn die sorgfältige Lektüre der einschlägigen Vorschriften ist eine Selbstverständlichkeit, die keiner Betonung bedarf.

Wie stets bei einem solchen Werk, so gilt auch bei dem vorliegenden Lehrbuch, dass es nicht ohne die Hilfe anderer hätte zustande kommen können. Danken möchte ich dabei zunächst Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Winter, LL.M. eur., der ursprünglich den Kontakt zum Verlag C.F. Müller hergestellt und damit die Initialzündung gegeben hat. Dank gilt ferner weiterhin allen an der Erstauflage 2015 beteiligten wissenschaftlichen und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Tun sich selbstverständlich auch in der Zweitauflage niederschlägt. Für die Beteiligung an der Neuauflage danke ich meinen wissenschaftlichen Mitarbeitern Frau Christine Straub (LL.B.), Herrn Jonas Hofer (LL.B.), Herrn Sven Knauer (LL.B.) und Herrn Michał Wanik (LL.B.) sowie den studentischen Hilfskräften Frau Julia Kolb (LL.B.), Frau Lara Junge (LL.B.), Frau Katharina Voigt (LL.B.), Herrn Vincent Breme, Herrn Benedikt Brüß (LL.B.), Herrn Saša Gigic (LL.B.) Herrn Jonathan Godwyll (LL.B.), Herrn Silas Hengstberger und Herrn Jan Stifter (LL.B.), die durch Korrektur- und z.T. auch Recherchearbeiten erheblich zum Gelingen des Werks beigetragen haben. Ein ganz besonderer Dank geht selbstverständlich an meine Sekretärin, Frau Ulrike Müller, ohne deren Hilfe vieles kaum und manches überhaupt nicht möglich wäre. Danken möchte ich schließlich dem Verlag C.F. Müller, insbesondere Frau Alexandra Burrer, für die stets reibungslose und hervorragende Zusammenarbeit.

Der Verfasser ist für jede Form von Kritik, Anregungen, Wünschen und natürlich auch Lob dankbar, am einfachsten per E-Mail an info@arbeitsrecht.uni-mannheim.de.

Mannheim, im Juni 2019

Philipp S. Fischinger

Handelsrecht

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