Читать книгу Sozialrecht - Raimund Waltermann - Страница 150
e) Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
Оглавление262
Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach Maßgabe von § 41 Abs. 1 S. 1 SGB XI Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht nach Maßgabe von § 42 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung.