Читать книгу Eugenio Pacelli im Spiegel der Bischofseinsetzungen in Deutschland von 1919 bis 1939 - Raphael Hülsbömer - Страница 22

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„Außerdem, obwohl der Heilige Stuhl soweit ich weiß noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat, scheint es sehr wahrscheinlich, dass die Domkapitel von Preußen und den anderen Ländern Deutschlands das sehr wichtige Bischofswahlrecht bewahren werden, während hingegen ein so außerordentliches Privileg den bayerischen Domkapiteln nicht genehmigt zu werden scheint; es könnte daher gerecht erscheinen, dass diese eine Entschädigung haben.“205

Pacelli leitete den staatlichen Konkordatsgegenentwurf noch am gleichen Tag, an dem er ihn erhalten hatte, an das römische Staatssekretariat weiter.206 Da der Nuntius bereits auf dem Sprung in die Reichshauptstadt war, um seinen diplomatischen Pflichten zum Jahreswechsel nachzukommen, habe er – wie er Gasparri mitteilte – nur einen flüchtigen Blick auf das staatliche Skriptum werfen können. Doch dieser genügte ihm zu der Erkenntnis, dass es zwar in einigen Punkten Veränderungen der staatlichen Position im Vergleich zu früher gegeben habe, aber andererseits „alle alten Forderungen der bayerischen Regierung … über die Nationalität und die Studien der Geistlichen,207 über die Bischofswahl der Domkapitel und die Verpflichtung des Heiligen Stuhls, sich vor der Bestätigung zu vergewissern, ob keine Einwände von Seiten der Regierung gegen den Gewählten bestehen“208, überdauert hätten. In dem Bewusstsein, dass noch sehr großer Gesprächsbedarf bestand, regte Matt mündliche Verhandlungen an und lud Pacelli deshalb ein, an der Ministerkonferenz teilzunehmen. Für diese erbat sich Pacelli von Gasparri neue Instruktionen angesichts der neuen – „alten“ – bayerischen Konkordatsforderungen.

Eugenio Pacelli im Spiegel der Bischofseinsetzungen in Deutschland von 1919 bis 1939

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