Читать книгу Eugenio Pacelli im Spiegel der Bischofseinsetzungen in Deutschland von 1919 bis 1939 - Raphael Hülsbömer - Страница 30
Neue Modifikation durch den Heiligen Stuhl: keine Listenbindung und Gasparri contra Pacelli
ОглавлениеDer Kardinalstaatssekretär erörterte den staatlichen Gegenentwurf im Lichte von Pacellis Berichterstattung mit Papst Pius XI., bevor er Mitte Dezember dem Nuntius die Antwort des Heiligen Stuhls als neue Verhandlungsposition zukommen ließ.327 Artikel 14 § 1 erhielt folgende Gestalt:
„In der Ernennung der Erzbischöfe und Bischöfe hat der Heilige Stuhl volle Freiheit. Bei Erledigung eines erzbischöflichen oder bischöflichen Sitzes wird das beteiligte Kapitel dem Heiligen Stuhl unmittelbar eine Liste von Kandidaten unterbreiten, die für das bischöfliche Amt würdig und für die Leitung der erledigten Diözese geeignet sind. Diese Liste zusammen mit den vom bayerischen Episkopat eingereichten wird sich der Heilige Stuhl bei der Auswahl der Person gegenwärtig halten. Vor der Publikation der Bulle wird Er in offiziöser Weise mit der bayerischen Regierung in Verbindung treten, um sich zu versichern, dass gegen den Kandidaten Erinnerungen politischer Natur nicht obwalten.“328
Zwei Änderungen am staatlichen Entwurf329 betrafen nur Nuancen, die Gasparri für nicht bedeutend hielt und daher nicht kommentierte: Zur offensichtlichen Betonung der Vollmacht des Heiligen Stuhls wurde die Wendung „volle Freiheit“ neu eingefügt. Außerdem wurde die Freiheit der Kurie auf indirektem Wege gestärkt durch die Substitution des Terminus: „das beteiligte Kapitel hat [im Italienischen „deve“, R.H.] dem Heiligen Stuhl … eine Liste von Kandidaten zu unterbreiten“ mit „wird das beteiligte Kapitel … unterbreiten“, insofern damit der Verpflichtungscharakter der Beteiligung des Domkapitels abgeschwächt wurde.
Wichtiger war dem Kardinalstaatssekretär der Rekurs auf die übrigen Vorschlagslisten, die im staatlichen Entwurf nicht genannt waren. Für ihn war einleuchtend, dass man im Konkordat nicht die Beteiligung der Domkapitel erwähnen konnte, wenn man die Rolle der Bischöfe gleichzeitig aussparte: