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Die letzte Konzession des Heiligen Stuhls: Einlenken der Regierung oder Scheitern der Verhandlungen?

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Nachdem er Pacellis „genaue und klare Darstellung“283 eingehend geprüft hatte, zeigte sich Gasparri enttäuscht, dass Bayern im letzten Entwurf der Konkordatsmaterie nicht auf die römische Fassung des Artikels 14 § 1 eingegangen war. Ende August erteilte er dem Nuntius die Instruktionen für die offizielle Antwort des Heiligen Stuhls, nahm die prinzipielle Bejahung von päpstlicher Nomination und politischer Klausel durch die Regierung zur Kenntnis und widersprach ebenso wie Pacelli vehement der staatlicherseits propagierten Idee, dass das Kapitel wenigstens zwei Kandidaten auf eine Vorschlagsliste setzen durfte, aus welcher der Papst die Ernennung vorzunehmen hatte. Mit „der größten Anstrengung“ sollte Pacelli diesen Vorschlag abwehren, denn man müsse konstatieren, dass dieser „außer in der Form, nicht von dem anderen abweicht, der bereits für inakzeptabel erklärt wurde, nämlich der Bischofswahl des Domkapitels“284. Auch die Exklusion der bayerischen Bischöfe hielt Gasparri für unvernünftig, zumal man doch annehmen könne, dass diese eine viel weitere Sicht auf die religiösen Desiderate des Landes hätten als die Kapitulare. Aber am wichtigsten war dem Kardinalstaatssekretär vermutlich, dass diese Besetzungsvariante „die Kompetenz des Heiligen Stuhls auf fast nichts verringern würde und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem dieser – wenn auch nur in Worten [sc. im CIC, R.H.] – wiedererkennt, dass ihm die Ernennung der Erzbischöfe und Bischöfe zusteht“285. Die Erkenntnis, dass ein katholischer Staat wie Bayern dermaßen beharrlich das päpstliche Ernennungsrecht der Bischöfe auszuschalten suche, habe Pius XI. nicht geringen Schmerz zugefügt, „als ob der Heilige Stuhl nicht immer die väterlichste Zuvorkommenheit gegenüber Bayern gezeigt hat und als ob die von Rom erwählten Bischöfe sich nicht um Religion und Vaterland verdient gemacht haben“286. Dann wies Gasparri auf die globale Bedeutung der gegenwärtigen Entscheidung hin: Wenn die Kirche jetzt in Bayern in einer für sie so bedeutenden Angelegenheit nachgebe, wie sollte sie anschließend den anderen katholischen Nationen dasselbe Privileg ausschlagen? Neben leicht vorherzusehenden Verwirrungen im Verhältnis zu diesen Ländern, würde dies „zweifellos eine beträchtliche Lockerung der Bande bewirken, die alle Kirchen mit dem Stuhl Petri vereinen“287.

Trotz des Risikos, das Konkordat als Ganzes zu gefährden, waren Papst und Kardinalstaatssekretär daher nicht bereit, von ihrer bisherigen Position abzurücken:

„Wegen dieser Erwägungen und vieler anderer, die man um der Kürze willen übergeht, hat Seine Heiligkeit nach reiflicher Überlegung und langem Gebet entschieden, bei dem zu bleiben, was auf Seine Anordnung hin Ihnen in der Weisung vom 16. Mai geschrieben und mehrmals ins Gedächtnis gerufen wurde, nämlich dass den bayerischen Domkapiteln erlaubt wird, direkt dem Heiligen Stuhl alle drei Jahre ihre Kandidatenlisten zu präsentieren, aus denen, wie auch aus den von den bayerischen Bischöfen vorgeschlagenen Kandidaten, sich der Heilige Stuhl die freie Wahl vorbehält.“288

Hier schien also der Punkt erreicht, wo die Verantwortlichen in der Kurie keinen weiteren Schritt mehr auf die staatliche Seite zugehen wollten. Doch so ganz stimmte das nicht, denn damit – so Gasparri – nicht der Eindruck erweckt werde, dass das Anliegen der Regierung den Papst völlig unberührt lasse, sei dieser bereit, Folgendes in die Konkordatsbestimmung einzufügen:

Eugenio Pacelli im Spiegel der Bischofseinsetzungen in Deutschland von 1919 bis 1939

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