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c) Rechtsformen des öffentlichen Rechts

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Als Rechtsform des öffentlichen Rechts ist die Rechtsträgerschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (K.ö.R.) denkbar. Hierbei handelt es sich um eine mit öffentlichen Aufgaben betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen werden. Die Satzung legt die der K.ö.R. übertragenen (hoheitlichen) Aufgaben fest. Sie unterliegt dem öffentlichen Recht und bündelt sowohl sachliche Mittel als auch Personal in einer rechtlich selbstständigen Organisationseinheit. Gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV können auch Religionsgemeinschaften den Körperschaftstatus vom Staat verliehen bekommen. Die sog. altkorporierten Religionsgemeinschaften, d.h. die großen Kirchen und ihre Untergliederungen265, verfügten bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der WRV über den Status der K.ö.R. und konnten diesen behalten (Art. 137 Abs. 5 S. 2 WRV). Im Bereich der katholischen Kirche und der evangelischen Kirchen tragen nicht nur die höchsten Organisationen (d.h. katholischerseits die Diözesen, evangelischerseits die Landeskirchen), sondern auch deren Untergliederungen, d.h. Kirchengemeinden, Verbände und andere kirchenverfassungsrechtlich notwendige Einrichtungen den Körperschaftsstatus.266 Der Körperschaftsstatus gewährleistet weitreichende Rechtsfreiräume und -befugnisse, u.a. die Dienstherrenfähigkeit, das Besteuerungsrecht (vgl. Art. 137 Abs. 6 WRV) sowie Insolvenzunfähigkeit267.

Der Körperschaftsstatus wird von den Bundesländern verliehen. Deren Entscheidung hat jedoch „statusbegründende Wirkung“, d.h. bundesweite Verbindlichkeit.268 Selbst wenn Religionsgemeinschaften den Status der K.ö.R. haben, müssen sie nicht automatisch ihr gesamtes Wirken dem öffentlichen Recht unterstellen.269 Sowohl die DiCV als auch die DW sind mehrheitlich privatrechtlich organisiert, was auch für deren Einrichtungen gilt. Insofern erscheint die Wahl der Rechtsform der K.ö.R. eher unwahrscheinlich.270

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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