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I. Verfassungsrechtliche Grundlagen

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Die verfassungsrechtlichen Grundlagen finden sich in Art. 4 Abs. 1, 2 und Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV. Über Art. 140 GG werden die Art. 136, 137, 138, 139 und 141 WRV ins GG inkorporiert. Obwohl die Artikel zu den ältesten des GG zählen, unterliegen gerade sie einer stetigen Entwicklung. Die Gesellschaft von 1919, in der sie entstanden sind, unterscheidet sich deutlich von der heutigen. Damals waren christliche Werte und die Volkskirchen noch wesentlich präsenter. Unsere heutige Gesellschaft ist durch zunehmend individualistische und säkulare Tendenzen, bis hin zu areligiösen Strömungen, gekennzeichnet.329 Die Landschaft der Religionsgemeinschaften wird immer pluralistischer, die großen Kirchen verlieren an prägender Kraft.330 Hierdurch stellen sich viele Fragen erneut.

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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