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II. Verhältnis des Religionsverfassungsrechts zu Unionsrecht und EMRK

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Die zunehmende Internationalisierung des Rechts macht auch vor dem deutschen Religionsverfassungsrecht nicht halt.361 Die Religionsfreiheit ist auch ein EU-Grundrecht (Art. 10 GRCh) und wird durch die EMRK (Art. 9 EMRK) sowie andere völkerrechtliche Verträge garantiert. Um die Einflussnahme des Unionsund Völkerrechts auf das kirchliche Arbeitsrecht beurteilen zu können, muss in einem ersten Schritt das Verhältnis des nationalen Religionsverfassungsrechts zum Europa- bzw. Völkerrecht näher betrachtet werden.

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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