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b) Gemeinsames oder verwandtes Glaubensbekenntnis

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Eine Religionsgemeinschaft erfordert ein gemeinsames oder verwandtes Glaubensbekenntnis der Mitglieder. Hierfür braucht sie einen gewissen (religiösen) Konsens.436 Anhaltspunkt für den Konsens kann bei den christlichen Kirchen das Apostolische Glaubensbekenntnis sein.437 Allerdings darf der erforderliche Konsens aufgrund des staatlichen Neutralitätsgebots nicht nur hieran festgemacht werden, andernfalls würde sich der Staat anmaßen, Vorgaben zu machen, wodurch sich der notwendige Konsens offenbart.438 In ökumenischen Einrichtungen kommen verschiedene konfessionelle Bekenntnisse zusammen, insofern muss untersucht werden, welche Anforderungen im Einzelnen an das Merkmal des religiösen Konsenses zu stellen sind.

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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