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I. Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht – das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften

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Das Selbstbestimmungsrecht ist im engen Zusammenhang mit der kollektiven Gewährleistung der Religionsfreiheit, der Freiheit zur Religionsausübung aus Art. 4 Abs. 2 GG, zu betrachten.424 Bei der Garantie der freien Ordnung und Verwaltung der „eigenen Angelegenheiten“ handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Gewährleistung; dies meint nicht nur die Freiheit des religiösen Lebens und Wirkens von Religionsgemeinschaften, sondern auch die organisatorische Freiheit, insbesondere Normsetzung und Verwaltung.425 Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften wird jedoch nicht grenzenlos gewährleistet, eine Schranke bilden die für alle geltenden Gesetze.426

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

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