Читать книгу Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne - Regina Mathy - Страница 64
3. Prinzipien des Religionsverfassungsrechts
ОглавлениеDas Religionsverfassungsrecht besteht aus zahlreichen verschiedenen Normen, die jedoch einige verbindende Grundsätze erkennen lassen.355 Neben der Religionsfreiheit, die individuell, kollektiv, positiv und negativ durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleistet wird, ist der Vorrang des staatlichen Rechts relevant. Zudem gilt das Prinzip der Bekenntnisneutralität des Staates, d.h. der Staat darf sich nicht mit religiösen oder atheistischen Auffassungen identifizieren.356 Die Gleichstellung aller Religionen und Weltanschauungen soll der Grundsatz der Parität gewährleisten (religionsverfassungsrechtlicher Gleichheitssatz).357 Es besteht eine Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften, die durch gewisse Formen der Kooperation gekennzeichnet ist.358 Die staatliche Rechtsordnung genießt den Vorrang, kann jedoch keine Regelungen für Religionsgemeinschaften treffen („Inkompetenz des Staates in religiös-weltanschaulichen Angelegenheiten“).359 Diese Grundsätze sollen der weiteren Interpretation zugrunde gelegt werden.