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Die soziale Ordnung der Königszeit

Die soziale Ordnung Roms in der Königszeit beruhte auf einem Zusammenschluss von etruskischen und latinischen Familien, die sich in Sippen (gens) organisierten und zu gemeinsamer Verteidigung und zum Beutezug zusammenschlossen. Die kleinste soziale Einheit war die Familie (familia), an deren Spitze der Hausvorstand (pater familias) stand, der mit einer formellen Rechtsgewalt (patria potestas) über seine Familie ausgestattet war. Bestimmend in der Familie waren immer die Herkunft von väterlicher Seite und die männlichen Nachkommen (agnates), die allein erben konnten, gab es keine Agnaten, so konnten auch Familienangehörige der weiblichen Linie (cognati) ein Erbe antreten. Der Herr der Familie hatte ein uneingeschränktes und nur von den Sittenvorstellungen begrenztes Recht und die Gewalt über seine Frau, seine Kinder, die Sklaven und über die clientes, die sich seinem Schutz und seiner Herrschaft unterstellten. Diese Familienoberhäupter und ihre Söhne dürften das Patriziat, den Adel, gebildet haben, das römische Volk, auch die Bauern, waren als Klienten unter den Patriziern verteilt.

Die Familien und Sippenverbände fassten sich in den Kurien zusammen, daneben gab es noch drei als tribus bezeichnete Personenverbände, die als Tities, Ramnes und Luceres etruskische Namen trugen und militärische Einheiten oder sippenmäßige Großverbände gewesen sein könnten. Daneben gab es noch eine regionale Einteilung des Stadtgebietes von Rom, die ebenfalls als Tribus benannt und als Suburana, Palatinam, Esquilina und Collina bezeichnet wurden.

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