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Kapitel 1Einführung und Grundlagen § 1Konzeption des Wirtschaftsvertragsrechts I.Rechtlicher Charakter
Оглавление1Das Wirtschaftsvertragsrecht stellt keine eigenständige Rechtsdisziplin dar. Es ist Bestandteil des Wirtschaftsrechts, enthält zugleich Elemente des Vertragsrechts und ist das Vertragsrecht der Wirtschaft. Das Vertragsrecht der Wirtschaft insgesamt weist eine hybride Struktur auf, enthält sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Bereiche. Der öffentlich-rechtliche Bereich ist vor allem dann eröffnet, wenn der Staat mit der Wirtschaft bzw. den Akteuren der Wirtschaft Verträge schließt. Öffentlich-rechtliche Verträge stehen im Wirtschaftsverkehr unter eigenen, durch das öffentliche Recht geprägten Regelungsgrundsätzen.
2Das hier behandelte Wirtschaftsvertragsrecht hat eine ausschließlich privatrechtliche Struktur. Seine Eigenart ergibt sich aus dem Bezug zur privaten Wirtschaft einerseits und zum privaten Vertragsrecht andererseits. Sein Charakteristikum ist der Wirtschaftsbezug des privaten Vertragsrechts. Die Besonderheit des Wirtschaftsvertragsrechts besteht in seinem wirtschaftsbezogenen Regelungsbereich. Im Unterschied zum privaten Lebensbereich, erfasst das Private Wirtschaftsvertragsrecht ausnahmslos solche Regelungsbereiche, die den außerhalb der privaten Sphäre liegenden Wirtschaftsverkehr betreffen. Seine Regelungen betreffen nur solche Sachverhalte, bei denen mindestens eine Vertragspartei am Wirtschaftsleben teilnimmt, sei es als Unternehmer, sei es als Vertragspartner eines Unternehmers.
3Das Wirtschaftsrecht ist zu unterscheiden vom Handelsrecht. Das Handelsrecht wird nach hergebrachtem Verständnis in Deutschland als Sonderprivatrecht des Kaufmanns (subjektives System) definiert. Ein so verstandenes Handelsrecht hat keine dauerhafte Bestandsperspektive, weil für die moderne Rechtsentwicklung nicht das auf den Stand der Person abstellende Rechtsverständnis im Vordergrund steht, sondern die die Wirtschaft gestaltenden und an ihr beteiligten Einheiten. Insofern gehört die Zukunft dem Unternehmens- oder Wirtschaftsrecht. Das Wirtschafts- und Wirtschaftsvertragsrecht ist Teil dieser modernen Entwicklung der Rechtsordnung zu einem Recht der Unternehmen, zu einem Recht der Wirtschaft.