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a) Unterschiedliche Strukturen der Mitgliedstaaten

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Was die Existenz von Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit anbelangt, ist die interne Struktur der Mitgliedstaaten äußerst unterschiedlich. Außer Österreich ist die Bundesrepublik Deutschland der einzige ausgeprägt föderal verfasste Staat in der Europäischen Union, dessen Bundesstaatlichkeit noch dazu verfassungsrechtlich doppelt qualifiziert abgesichert ist (Art. 79 Abs. 3, zusätzlich iVm Art. 20 Abs. 1 GG). Die Diskussion über die Rolle der Länder und Regionen in der EU, über die Verhinderung eines „Brüsseler Zentralismus“, hat aber auch zu einer Stärkung entsprechender Tendenzen in anderen Mitgliedstaaten geführt. In Spanien haben die Autonomen Gemeinschaften, in Belgien die Regionen Kompetenzen, die in ihrer Breite und Absicherung teilweise denen der deutschen Länder zumindest nicht nachstehen. Deutlich schwächer ist die Stellung der Regionen in Italien. Auch in „klassischen“ zentralistischen Staaten wie Frankreich gibt es Tendenzen zu einer Regionalisierung, die allerdings hinter der in den genannten Staaten qualitativ deutlich zurückbleibt. 1998 wurde im Vereinigten Königreich eine differenzierte Autonomie für Schottland, Wales und Nordirland eingeführt. Derzeit können Frankreich, die Niederlande und Portugal als „dezentralisierte“ Staaten bezeichnet werden, während Dänemark, Griechenland, Irland und Luxemburg sowie Finnland und Schweden mehr oder weniger „unitarisch“ sind. Von den 2004 und 2007 neu beigetretenen Staaten ist die Mehrzahl zu klein für eine nennenswerte Dezentralisierung wichtiger Verwaltungsaufgaben. Eine Dezentralisierung bzw Reform des Staatsaufbaus fand allerdings beispielsweise in Polen (1999), der Slowakei (2001) sowie in der Tschechischen Republik (2003) statt. Auch Ungarn ist (eingeschränkt) dezentralisiert.

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Diese Unterschiede und das Beharrungsvermögen der ihnen zugrunde liegenden Konzeptionen sowie das Achtungsgebot in Art. 4 Abs. 2 EUV (s. Rn 169) gilt es zu beachten, wenn ein „Europa der Regionen“ unter Absinken der Rolle der zentralen Nationalstaaten postuliert oder prognostiziert wird.

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