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Nicht aufgeben

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Als das erste Körperverletzungsverfahren direkt von der Staatsanwaltschaft abgeschmettert wurde, ohne dass Silke rechtliches Gehör erhalten hatte, und der Behördenleiter ihres Peinigers Pappulski, ihr mitteilte, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde für ihn deshalb auch erledigt sei, antwortete Silke ihm schriftlich, dass sie ihre genannten Beschwerdepunkte aufrechterhalte.

Es ging Silke einfach nicht aus dem Kopf heraus: Ihr Rechtsanwalt hatte eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen den Polizeibeamten Pappulski angestrengt, weil er sich wiederrechtlich der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatte. Er verletzte sie eindeutig durch das Verdrehen ihres Armes auf den Rücken und fügte ihr schmerzhafte Prellungen zu. Der medizinische Beweis wurde ärztlicherseits direkt nach der Tat im städtischen Krankenhaus erhoben. Pappulskis Tat war nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Silke hatte – mal abgesehen von ihrem Schlüssel, den sie in ihrer rechten Hand hielt – als unbewaffnete Frau mit normaler, schlanker Figur vor den beiden hochgewachsenen, ihr körperlich und kräftemäßig völlig überlegenen Polizeibeamten gestanden. Diese beiden kräftigen Personen waren berufsmäßig sicherlich schon einmal über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit informiert worden. Dennoch entschied sich Pappulski dafür, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“, indem er auf Silke zusprang und sie vorsätzlich und nachhaltig körperlich verletzte. Diese Gründe bewogen Silke dazu, nicht aufzugeben.

Rechtsanwalt Tränhart reichte nach der Einstellung der Staatsanwaltschaft des Körperverletzungsverfahrens gegen Pappulski erneut eine Klage wegen rechtswidriger Körperverletzung im Amt ein, diesmal gegen die höher liegende Instanz, das Land, das für die Handlungen seiner Polizisten einzustehen hat.

Daraufhin folgte einige Wochen später eine Vorladung zum Landgericht. Es kam zu Silkes Begegnung mit der Richterin, die sie gar nicht erst zu Wort kommen ließ.




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