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Tagebuchvermerk

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Um 5.00 Uhr morgens klingelte der Wecker. Silke fühlte sich zerschlagen und krank. Ihr bisher unbelastetes friedfertiges Leben war schlagartig vorbei. Sie spürte ihre schmerzenden Glieder und konnte sich beim Aufstehen aus dem Bett kaum abstützen. Zunächst rief sie bei ihrer Dienststelle an und meldete sich krank. Dann brühte sie sich einen Kaffee auf und setzte sich an ihren Schreibtisch. Angestrengt überlegte sie, was sie zu tun hatte. Sie erinnerte sich an die schrecklichen Ereignisse vom Vortag und begann langsam mit der Ausarbeitung der Kurzfassung der Rechtslagenbetrachtung.

Es war kein vernachlässigbarer Vorwurf, den sie zu Papier bringen wollte, sondern ein sehr schwerwiegender. Konzentriert tippte sie den Text in ihren Laptop:

In der städtischen Polizeiwache sagte der Diensthabende zu mir, dass die Polizeibeamten, die er mir schickt, aufgrund der neuen Erkenntnisse über die Bande in meinem Garten, den unmittelbaren Einbruchstatort von meinem Grundstück aus in Augenschein nehmen sollten, um nach entsprechenden Tatortspuren zu suchen. Des Weiteren würden sie sich um die Ermittlung der vorhandenen Zeugen kümmern. Ich hätte ihnen den Hauseingang zeigen sollen, in den die Bande verschwunden war, nachdem sie mein Tor zerstörten. Die beiden Polizisten, die zu mir kamen, machten einen auffällig lustlosen Eindruck und äußerten diesen auch durch ihr abwegiges Verhalten.

Auf Befragung der Polizeibeamten hin, habe ich den Sachverhalt aus berechtigtem Interesse ausführlich dargestellt. Hierbei handelte es sich nicht ausschließlich um mein eigenes Interesse. Vielmehr war entscheidend das Interesse der Allgemeinheit betroffen. Denn es ging darum, potentielle Diebe möglichst davon abzuhalten, weitere Einbrüche zu begehen. Die beiden Polizisten haben mich den Sachverhalt meiner Zeugenaussage nicht darstellen lassen. Sie unterbrachen mich fortwährend. Später wurde ich angegriffen und verletzt.

Es ging immer um die Sache. Es gab zu keiner Zeit eine Situation, dass mir eine Aggression vorgeworfen werden konnte. Eine solche Lage war nie entstanden. Noch nicht einmal im Ansatz konnten, durften oder mussten die Beamten annehmen, dass ich sie einsperren würde. Sie konnten daraus, dass ich den Schlüssel ins Torschloss steckte, nicht herleiten, dass ich sie einschließen wollte, zumal ich zu keiner Zeit gegen die Polizei eingestellt war und wir uns ohnehin auf einsehbarem, freiem Gelände befunden hatten, das sich rund um mein Grundstück erstreckt.

Von daher hatte der Polizist Pappulski absolut widerrechtlich und überreagierend, im Rahmen einer tatsächlich grundlos eingebildeten, übersteigerten Notwehr, mich mit beiden Händen gegriffen, meinen Arm mit Schulter auf den Rücken gebogen, die Oberarme kräftig fixiert und insbesondere am rechten Arm und in der Schulter verletzt.

Die Situation eskalierte, weil Pappulski diese schuldhaft, durch eigenes Missverstehen einer völlig alltäglichen Situation (Schlüssel wird in Schloss gesteckt), völlig falsch einschätzte.

Das Ziel der polizeilichen Ermittlungen wegen des Einbruchdiebstahls beim Nachbarn ist dadurch, dass die Polizeibeamten nicht zuhörten und durch ihren überzogenen Einsatz, völlig aus dem Blickwinkel geraten. Das Ziel konnte so nicht erreicht werden. Es wurden von ihnen keine Maßnahmen ergriffen, den Zeugenaussagen nachzugehen, die beobachteten Eindringlinge und Sachbeschädiger aufzufinden, um eventuelle neue Straftaten im Vorfeld zu vereiteln. Ihren eigentlichen Auftrag haben diese beiden Polizeibeamten aus diesen Gründen nicht erfüllt. Sie waren, weil sie sich äußerst unangemessen verhielten und widersinnigen Blödsinn verzapften, wohl überhaupt nicht dazu in der Lage, ihrem eigentlichen Dienstauftrag nachzukommen.

Silke Behring

Silke druckte den Text aus und legte ihn in die Mappe für den Rechtsanwalt.

GEFANGEN in der Gesetzesmühle

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