Читать книгу Strafrecht Besonderer Teil III - Sabine Tofahrn - Страница 46
II. Objektiver Tatbestand
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Der objektive Tatbestand setzt voraus, dass der Täter im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er nicht in der Lage ist, dieses Fahrzeug sicher zu führen (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a und b) oder der Täter im öffentlichen Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos eine der „sieben Todsünden“ begeht und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
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Beiden Tatvarianten ist gemein, dass der Täter sie zunächst im öffentlichen Straßenverkehr begeht. Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen bei § 315b.
Darüber hinaus setzen sowohl § 315c Abs. 1 Nr. 1 als auch die meisten Handlungsvarianten der Nr. 2 voraus, dass der Täter ein Fahrzeug führt.
Unter einem Fahrzeug ist grundsätzlich jedes zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zu verstehen, welches der Beförderung von Personen oder Gütern dient.[1]
Zu den Fahrzeugen gehören neben den Autos z.B. Fahrräder und Pferdekutschen, Bagger, Kräne und Gokarts. Nicht dazu gehören sonstige Fortbewegungsmittel wie Tretroller oder Inlineskates.[2]
Das Führen eines Fahrzeugs setzt voraus, dass das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird und die Räder rollen.[3] Fahrzeugführer ist demgemäß derjenige, der im Straßenverkehr das Fahrzeug allein oder mitverantwortlich in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum lenkt, wobei ein Einschalten des Motors nicht erforderlich ist.[4]
Beispiel
Da es nicht darauf ankommt, dass der Motor betätigt wird, ist Fahrzeugführer auch derjenige, der das Fahrzeug eine abschüssige Straße hinunterrollen lässt, sowie derjenige, der das mit einem Seil oder einer Stange abgeschleppte Fahrzeug lenkt.
Der Fahrlehrer, der mit seinem Schüler im Fahrschulwagen sitzt, ist kein Fahrzeugführer, solange er nicht aktiv eingreift. Greift er hingegen über die in seinem Fußraum befindlichen Gas- und Bremspedale und/oder einen Griff ins Lenkrad ein, dann wird er zum Fahrzeugführer.[5]