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IV. Ticketvergabe

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Die Tickets bei den „Top Events“ oder bei den Spitzenspielen aller Wettbewerbe sind heiß begehrt. Nicht jeder Interessierte bekommt ein Ticket. Bei den FIFA-Weltmeisterschaften oder den Europameisterschaften muss man sich einem Online-Verlosungsverfahren unterziehen. Der DFB kann für das DFB-Pokalendspiel dreimal so viele Tickets verkaufen, wie das Berliner Olympiastadion Zuschauerplätze hat. Insider wissen, was es bedeutet, eine Dauerkarte etwa des 1. FC Köln zu bekommen: Die Warteliste ist lang. Sobald persönliche Enttäuschungen auftreten, ist es klar, dass die Ticketvergabe häufig als intransparent kritisiert werden wird.[60] Dies gilt insbesondere, wenn persönliche Einladungspräferenzen von Verantwortlichen vor Abgabe der Tickets an die Allgemeinheit abgearbeitet werden (s.o. Rn. 12 ff.).

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Unter Compliance-Gesichtspunkten ist hier eine nachvollziehbare und objektive Vergabe anzustreben, welche die berechtigten Interessen aller Beteiligten, also Sponsoren, Mitglieder und Fans, berücksichtigt.[61] Die Vergabevorgang muss also transparent gemacht werden, in dem die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Kartenkontingente eindeutig vorgenommen und klar kommuniziert wird.[62] Es spricht freilich nichts dagegen, in einem solchen Konzept auch Eintrittskarten für Sponsoren, Förderer oder sonstige Wohltäter (z.B. jahrelang tätige Ehrenamtler) vorzusehen, ohne die das Sportsystem nicht funktionieren würde, sofern hiermit offen und ehrlich umgegangen wird.

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Die von Fanseite aufgrund vielfacher Enttäuschungen ungeliebten und häufig technisch überlasteten IT-Hilfsmittel zur Vergabe von Eintrittskarten bei den Spitzenspielen und großen Wettbewerben haben sich hingegen bewährt. Bei den großen Events betreiben die Verantwortlichen bei dem jeweiligen Veranstalter nichts anderes als Mangelverwaltung. Bei deren Bewältigung mit einem technischen Lossystem machen sie sich gerade nicht angreifbar.[63] Forderungen, diese IT-Lösungen auch quellcodeoffen zu gestalten, damit unabhängige Spezialisten die Zufälligkeit und „Unbestechlichkeit“ des Vergabealgorithmus überprüfen und bestätigen können, werden auf die Veranstalter zukommen.

Antikorruptions-Compliance

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