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V. Vergabe von Fernsehrechten

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Eine besonders große Rolle spielt die Vergabe von Fernsehrechten. Bewegtbilder sind der Schlüssel zur Kommerzialisierung des Sports. Sportübertragungen, durch welchen Anbieter auch immer, genießen bei den Fans allerhöchstes Interesse. Viele sind bereit, hierfür z.T. horrende monatliche Abo-Gebühren zu bezahlen. Trotzdem – und auch trotz der nach wie vor bestehenden und i.W. unbestrittenen Informationsgarantien durch die Staatsverträge (Grundversorgung, Kurzberichterstattung) – hat sich das Bezahl„fernsehen“ durchgesetzt, welches sich heute mehr als Bezahlstreaming darstellen dürfte. Faktisch alle Sportgroßveranstaltungen und die großen Ligen (etwa die nordamerikanischen Football-, Baseball-, Basketball- und Hockeyligen; die europäischen Fußballligen) wären ohne eine Verwertung der Bewegtbilderrechte in der heutigen Form (so) nicht existent. Die Fußball-Bundesliga gäbe es allenfalls in amateurhaften Dimensionen: Alleine Sky, trotz gestiegener Konkurrenz immer noch der größte Medienpartner der Bundesliga, zahlt jedes Jahr fast 1 Milliarde Euro an die DFL.[64]

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Dass hier für die Beteiligten Unternehmen und Unternehmer, Verbände, Vereine und Funktionäre jeweils eine Menge Geld auf dem Spiel steht und deswegen die Korrektheit der Vorgänge besonders beachtet werden muss, liegt auf der Hand. Allerdings lädt die Ausschreibung der Medienrechte durch die DFL in Deutschland nicht gerade zum Einsatz unlauterer Methoden ein, weil das Verfahren seit einigen Jahren wegen der kartellrechtlichen Besonderheiten bei der sog. Zentralvergabe (besser: „Gesamtvergabe“)[65] dieser Medienrechte unter enger Begleitung durch das Bundeskartellamt stattfindet.

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Dass es auf internationaler Ebene erhebliche Schmiergeldzahlung in der Verbindung mit der Gewährung von Medien- und Sponsorenrechten gab, ist spätestens seit den spektakulären Verhaftung ranghoher FIFA-Offiziellen im Züricher Hotel „Baur au Lac“ im Mai 2015[66] und den anschließenden in den Vereinigten Staaten geführten Strafverfahren öffentlich bekannt.

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