Читать книгу Konsequenzen der Ethik - Stefan Kröpels - Страница 17
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In einem derartigen Staat, nennen wir ihn an dieser Stelle ruhig „Utopia“, wäre die Ernährung der Bevölkerung also ein maßgebender Bestandteil einer durchsetzungsfähigen Regierung.
Gegessen und getrunken werden würde in Utopia ausschließlich in öffentlichen Einrichtungen, die vom Staat betrieben sowie unterhalten werden. Außerhalb solcher Einrichtungen dürfte keine Nahrung mehr den Bürgern zugänglich gemacht werden. Auch bei gesundheitlichen Risiken während Fastenkuren sollten die bewilligten Ausnahmen der Nahrungsausgabe immer vom Staat kontrolliert bleiben. Das würde ungeahnte Möglichkeiten in sich bergen:
Neben der Anwendung kollektiver Fastenaktionen könnte man zum Beispiel auch eine verpflichtend vegetarische Ernährung erfolgreich umsetzen. Da Tiere schmerz- und angstempfindliche Lebewesen sind, könnten diese mit Hilfe diktatorischer Ernährungsreformen genauso unter rechtlichen Schutz gestellt werden wie Menschen.
Es versteht sich von selbst, dass die Lebensmittel der einzunehmenden Mahlzeiten dabei auch nicht mehr länger mit Pestiziden behandelt worden sein dürften, weil Bioprodukte einen sehr viel höheren Nährwert aufzuweisen haben als gespritzte Lebensmittel. Deswegen würde der Staat nur mit Hilfe von Nahrungsprodukten aus ökologischem Landbau dazu in der Lage bleiben, eine fisch- und fleischlose Ernährung zu gewährleisten, in der es bei der Bevölkerung zu keinen Mangelerscheinungen kommt. Abgesehen davon sind selbstverständlich auch Insekten Lebewesen und der Staat hat nicht das Recht zu töten.
Prinzipien einer „Vollwertküche“, in denen Rohstoffe erst unmittelbar vor ihrem Konsum frisch verarbeitet werden, ließen einen weiteren Erhalt von Inhaltstoffen garantieren. Eier- und Milchprodukte könnten nur solange genehmigt bleiben, wie sie aus Art gerechter Haltung kämen…