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e) Vorgesetztenverhältnisse zwischen Soldaten und Nichtsoldaten
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§ 1 Abs. 3 betrifft nur die Befehlsbefugnis gegenüber Soldaten („(...) einem Soldaten Befehle zu erteilen“). Für eine Befehlsbefugnis gegenüber Nichtsoldaten bedürfte es einer speziellen gesetzl. Regelung. Allerdings ist im Rahmen der bestehenden beamtenrechtl. und tariflichen Best. die Herstellung eines allg. Vorgesetztenverhältnisses eines Soldaten gegenüber Nichtsoldaten möglich.
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Die Übertragung von Befehlsbefugnissen über Soldaten der Bw auf Nichtsoldaten hat der Gesetzgeber zutr. im Rahmen der geschaffenen Verordnungsermächtigung als möglich angesehen.[126] Allerdings hat der Verordnungsgeber davon bislang keinen Gebrauch gemacht. Im Wehrstrafrecht wurden entspr. Vorkehrungen getroffen. § 1 Abs. 2 WStG erstreckt den Geltungsbereich des WStG auch auf mil. Vorg., die nicht Soldaten sind. Dies trifft zzt. nur auf den Min. und die als dessen alter ego handelnden Sts zu.