Читать книгу Soldatengesetz - Stefan Sohm - Страница 36
f) Vorgesetztenverhältnis eines Soldaten gegenüber Beamten
Оглавление68
Ein Bedarf für eine mil. Befehlsbefugnis gegenüber Beamten ist bei funktionsbezogener Betrachtung der jew. wahrzunehmenden Aufgaben weder in mil. noch in ziv. Dienststellen gegeben. Der mil. Befehlsbefugnis entspricht im Beamtenrecht die Anordnungsbefugnis. Völlig ausreichend können daher Soldaten Vorg. von Beamten nach § 3 Abs. 3 und 4 BBG mit entspr. Anordnungsbefugnis für deren dienstl. Tätigkeit sein. Wer Vorg. i.d.S. ist, bestimmt sich gem. § 3 Abs. 4 BBG nach dem Aufbau der öff. Verwaltung und wird somit regelmäßig im Verwaltungsweg festgesetzt. Mit der Übertragung von Anordnungsbefugnissen auf Soldaten ist die beamtenrechtl. Folgepflicht (§§ 62, 63 BBG) verbunden, die im Wesentlichen der soldatischen Gehorsamspflicht nach § 11 entspricht. Auch die Dienstvorgesetzteneigenschaft nach § 3 Abs. 2 BBG und damit die Zuständigkeit für beamtenrechtl. Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten nachgeordneter Beamter als Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben des Dienstherrn kann Soldaten übertragen werden, da diese in einem öff.-rechtl. Dienst- und Treueverhältnis stehen (Art. 33 Abs. 4 GG).
69
Bei der Übertragung von Anordnungsbefugnissen gegenüber Beamten ist das Verfassungsgebot zur organisatorischen Trennung zwischen SK (Art. 87a GG) und BwVerw (Art. 87b GG) zu beachten. Im Einzelfall kann es unerlässlich sein, Aufgaben der BwVerw durch die SK wahrnehmen zu lassen und hierfür Beamte in mil. Dienststellen zu verwenden (ziv. STAN-Personal). Soweit dieses Personal dem Art. 87b GG zuzurechnende Aufgaben wahrzunehmen hat (z.B. in den Auslandseinsatzkontingenten), ist einer sachfremden Einflussnahme durch mil. Vorg. vergleichbar mit der Regelung für den Fachdienst von Soldaten i.S.v. § 1 Abs. 2 VorgV i.V.m. § 2 VorgV entgegenzuwirken.[127] Soweit Soldaten – auch in Führungsfunktionen – in der BwVerw verwendet werden, wurde dem o. g. Trennungsgebot mit dem sog. Dresdner Erlass[128] Rechnung getragen. Danach sind Soldaten, die außerhalb der SK, insbes. in Dienststellen der BwVerw, verwendet werden, aus der Befehlskette der SK herausgelöst.