Читать книгу Soldatengesetz - Stefan Sohm - Страница 41

5. Absatz 5

Оглавление

81

Abs. 5 definiert den Begriff „regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit“ und legt hierzu in Anlehnung an die für Beamte geltenden Regelungen zur Arbeitszeit einen Bemessungszeitraum von zwölf Monaten fest.[153] § 30c bestimmt 41 Stunden zur Regel und eröffnet Ausnahmen. Nach dem zeitgleich mit Abs. 5 eingefügten § 30d kann die höchstzulässige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von zwölf Monaten durch RechtsVO längstens bis zum 31.12.2026 von 48 auf 54 Stunden angehoben werden. Vgl. hiezu die Komm. zu §§ 30c und 30d.

Soldatengesetz

Подняться наверх