Читать книгу Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht - Stefan Storr - Страница 100

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II. Die Begründetheit

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Die allgemeine Leistungsklage wäre zudem auch begründet, wenn L der geltend gemachte Unterlassungsanspruch tatsächlich zusteht.

Klausurenkurs im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

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